AGBs - Travel Partner GmbH

Gültig für ENDKUNDEN - B2C

1) Buchung/Vertragsabschluss:

1.1

Die Buchung durch Reisende kann bei der Travel Partner GmbH, Austraße 2a, 6352 Ellmau, Tirol/Österreich (in der Folge Travel Partner genannt) oder einem anderen von Travel Partner autorisierten Reisebüro/Reisevermittler oder Kooperationspartner vorgenommen werden.

1.2

Mit der Buchung einer Pauschalreise oder einer Einzelleistung (bspw. lediglich Übernachtung und Verpflegung im Hotel ohne Beförderung, Anmietung eines KFZs oder Motorrads, oder anderer touristischer Leistung) bei Travel Partner, akzeptiert der Reisende sowohl für sich als auch alle weiteren, in der Rechnung genannten Reiseteilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bestätigt, dass er von den Mitreisenden zur Vereinbarung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ermächtigt wurde.

1.3.

Bei Buchung einer Einzelleistung (z.B. Hotelübernachtung mit oder ohne Verpflegung ohne sonstige weitere Reiseleistung) hat der Reisende den vollen Reisepreis binnen 7 Tagen ab Buchungsabschluss zu bezahlen.

Bei Buchung einer Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 ist bei Buchung eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung von 80% ist bis spätestens zum 17. Tag vor Reiseantritt (bei Travel Partner einlangend) zu leisten.

Bei kurzfristigen Buchungen – Buchungsabschluss 20 Tage oder weniger vor Anreise – ist sowohl bei der Buchung einer Pauschalreise als auch bei Buchung einer Einzelleistung der volle Reisepreis sofort bei Buchungsabschluss zu bezahlen.

1.4

Die Zusendung der Reiseunterlagen erfolgt nach Bezahlung des vollen Reisepreises per E-Mail oder per Post. Der Reisende verpflichtet sich, die Reiseunterlagen bei Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher Angaben zu überprüfen.

1.5

Bei telefonischer oder einer Buchungsanfrage per Mail erhält der Reisende nach Bekanntgabe der Namen der Reiseteilnehmer sowie der jeweiligen Geburtsdaten und Wohnanschriften ein schriftliches Angebot zum Abschluss des Reisevertrages per Mail oder Post, welches sämtliche die Reise betreffenden Informationen beinhaltet.

Unter Angabe der auf dem Angebot angeführten Buchungsnummer kann der Reisende innerhalb eines Zeitraums von 72 Stunden ab Erstellung des Angebots die Reise telefonisch oder schriftlich per Mail (bei Travel Partner einlangend) bestätigen; nur in diesem Falle kommt der Reisevertrag zustande.

Nach Zugang der Annahmebestätigung durch den Reisenden erhält dieser sodann die Reise/Buchungsbestätigung von Travel Partner übermittelt.

1.6

Erfolgt die (An-)Zahlung oder die Restzahlung nicht rechtzeitig, ist Travel Partner auch ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall kann Travel Partner die aus Ziffer 7 ersichtlichen Rücktrittskosten/Stornogebühren geltend machen.

1.7

Bei schriftlichen und telefonischen Buchungen, bei Buchungen mittels Fax sowie bei Online-Buchungen (Fernabsatzverträge) besteht gemäß § 18 Abs. 1 Zif. 10 FAGG kein Rücktrittsrecht des Verbrauchers; weder bei Pauschalreisen noch bei gebuchter Einzelleistung.

1.8

Im Falle nicht fristgerechter Bezahlung ist Travel Partner pro ausgestellter Mahnung berechtigt, einen Betrag von € 25,00 in Rechnung zu stellen; dies als Ausgleich für den erhöhten (Verwaltungs-) Aufwand sowie zur Abdeckung der mit der Mahnung einhergehenden Auslagen (bspw. Portokosten etc.).

2) Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen:

2.1

Unbeschadet der gesetzlichen Informationspflicht von Travel Partner, ist der Reisende für die Einhaltung aller geltenden Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Flughafen- und Gesundheitsbestimmungen und auch für die Vollständigkeit und Gültigkeit seiner Reisedokumente selbst verantwortlich.

Travel Partner wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa informieren.

2.2

Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich. Allfällige daraus resultierende Nachteile durch die Nichteinhaltung dieser Vorschriften gehen zu Lasten des Reisenden (beispielsweise die Zahlung von Rücktrittskosten). Davon ausgenommen sind Nachteile, die auf eine schuldhafte Falschinformation von Travel Partner zurückgehen.

2.3

Die Reisenden haben jedenfalls ein gültiges Reiseausweisdokument bei der Reise mitzuführen. Über Zoll- und Devisenvorschriften hat sich der Reisende selbst zu informieren.

2.4

Travel Partner haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung oder den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung und allenfalls daraus resultierender Nachteile.

3) Gewährleistung/Schadenersatz:

3.1.

Wird die Reise infolge eines Mangels beeinträchtigt, hat der Reisende den Mangel noch während der Reise unverzüglich Travel Partner mitzuteilen. Travel Partner verpflichtet sich, gerechtfertigte Mängel binnen angemessener Frist nach Möglichkeit zu beheben und dem Reisenden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.

3.2.

Der Reisende erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm Travel Partner anstelle seines Anspruchs auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mängelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert bzw. die Vertragswidrigkeit behebt. Der Mangel kann behoben werden, indem gleich- oder höherwertige Ersatzleistungen organisiert werden, es sei denn, dies ist unmöglich oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Vertragswidrigkeit und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden; eine ausdrückliche Zustimmung des Reisenden ist hierfür nicht erforderlich und kann das Ersatzangebot vom Reisenden nur aus triftigen Gründen abgelehnt werden.

3.3

Die Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Reisenden im Zusammenhang mit der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen.

3.4

Mitarbeiter von Travel Partner oder Mitarbeiter von Repräsentanten sind nicht befugt, Ansprüche zu Lasten von Travel Partner anzuerkennen.

3.5

Unterlässt es der Reisende einen Mangel vor Ort anzuzeigen, so ist jeglicher Anspruch auf Preisminderung ausgeschlossen. Bei Pauschalreisen ist die unverzügliche Mängelrüge vor Ort Bedingung zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bzw. ist dem Reisenden jedenfalls ein Mitverschulden bei Unterbleiben der Mängelrüge anzurechnen. Bei gebuchter Einzelleistung ist ein Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude gesetzlich ausgeschlossen.

3.6

Bei Buchung einer Einzelleistung ist die vertragliche Haftung von Travel Partner für die durch ihre Mitarbeiter verursachten Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Das gleiche gilt, soweit Travel Partner für den Schaden alleine wegen Verschuldens eines Repräsentanten (Unterkunftsgebers etc.) verantwortlich ist.

3.7

Ein Schadenersatzanspruch entfällt zur Gänze, wenn der Mangel/die Vertragswidrigkeit dem Reisenden zuzurechnen ist oder einem an der Erbringung der Reiseleistung unbeteiligten Dritten oder die Vertragswidrigkeit auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Zudem besteht kein Schadenersatzanspruch, wenn Travel Partner aufgrund des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktritt; dies unter Einhaltung der vorgesehenen Rücktrittsfristen (siehe Pkt. 8).

4) Beistandspflicht:

4.1

Travel Partner verpflichtet sich bei Buchung einer Pauschalreise, dem Reisenden, der sich in Schwierigkeiten befindet, so rasch wie möglich und in angemessener Weise Beistand zu leisten. Der Reisende kann hierfür mit Travel Partner in Kontakt treten:

Travel Partner GmbH
Austraße 2a
6352 Ellmau Tirol/Österreich
Tel: +43 50 36361
Fax: +43 50 36362
E-Mail: service@travel-partner.com

4.2

Unabhängig von der Kontaktaufnahme mit Travel Partner kann der Reisende im Falle von Problemen auch unmittelbar Kontakt mit dem Reisevermittler/Reisebüro aufnehmen und ist der Vermittler/das Reisebüro sodann verpflichtet, die Mitteilungen des Reisenden unverzüglich an Travel Partner zur Bearbeitung weiterzuleiten.

4.3

Wenn der Reisende die Schwierigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig selbst herbeigeführt hat, kann Travel Partner eine angemessene Vergütung für ihren Beistand vom Reisenden verlangen.

5) Leistungsänderungen/Umbuchungen:

5.1

Bei nachträglichen Namensänderungen, Sonderwünschen oder Umbuchungen nach Eingang der Buchungsbestätigung wird aufgrund des zusätzlichen Aufwandes für Travel Partner ein Kostenbeitrag in Höhe von pauschal € 40,00 pro Buchung/Änderungswunsch berechnet.

5.2

Der Reisende kann einen Pauschalreisevertrag auf eine andere Person übertragen. Die Mitteilung der gewünschten Übertragung der Reiseleistungen auf einen anderen Reisenden hat spätestens sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Travel Partner schriftlich einzugehen.

5.3

Der Reisende und der Eintretende haften Travel Partner als Gesamtschuldner für den allenfalls noch ausstehenden Betrag des Pauschalreisepreises und für allenfalls durch die Übertragung entstehenden zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten. Travel Partner hat dem Reisenden, der den Vertrag überträgt, einen Beleg über die sich aus der Übertragung der Reise ergebenden zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten auszustellen.

5.4

Travel Partner ist bis zum Antritt der Reise berechtigt, Inhalte des Reisevertrages einseitig abzuändern, wenn die Änderung unerheblich und dem Reisenden vor Antritt der Reise schriftlich mitgeteilt wurde.

5.5

Ist Travel Partner vor Beginn der Reise gezwungen, wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen erheblich zu ändern oder nicht in der Lage, besondere Vorgaben des Reisenden zu erfüllen oder wird der Gesamtpreis der Pauschalreise um mehr als 8% erhöht, so kann der Reisende innerhalb einer Frist von sieben Tagen der vorgeschlagenen Änderung zustimmen, vom Vertrag ohne Zahlung einer Entschädigung zurücktreten oder eine Ersatzreise annehmen. Äußert sich der Reisende nicht innerhalb der Frist von sieben Tagen bzw. gibt er keine Erklärung ab, so wird dies als Zustimmung zur Änderung gewertet.

6) Preisänderungen:

6.1

Travel Partner ist bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Reise berechtigt, unter Angabe von Gründen eine Preiserhöhung vorzunehmen; die Preiserhöhung ist zulässig, wenn sie sich aus einer Änderung des Preises für die Personenbeförderung in Folge Erhöhung der Kosten von Treibstoff oder anderen Energiequellen ergibt, wenn sich die Höhe der für die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen zu entrichtenden Steuern und Abgaben ändert, die von Dritten erhoben werden, die nicht zur unmittelbaren Erbringung der Pauschalreise mitwirken, wenn sich Aufenthaltsgebühren, Landegebühren auf Flughäfen, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen ändern oder die für die Reise maßgeblichen Wechselkurse.

6.2

Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8% des Reisepreises, so steht dem Reisenden das Recht auf Rücktritt vom Reisevertrag ohne Zahlung eine Entschädigung zu.

6.3

Dem Reisenden steht demgegenüber eine Preissenkung aus den in Pkt. 6.1 genannten Gründen zu, welche auch eine Erhöhung des Preises rechtfertigen.

7) Stornogebühren/Rücktrittskosten:

Reisende können vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Reisende sind verpflichtet, bereits ausgehändigte Reisedokumente unverzüglich zu retournieren. Die Rücktrittskosten (Entschädigungszahlungen) stehen in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richten sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Als Reisepreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen.

7.1

Es gelten folgende Stornosätze:

Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: .......................... 20%, mindestens jedoch € 25,00 pro Person;
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt: ....................... 30%;
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt:........................ 50%;
ab 09. bis 04. Tag vor Reiseantritt:........................ 65%;
ab dem 03. Tag vor Reiseantritt und bei no show:.... 85% des Reisepreises.

7.2 

Stornogebühren/Rücktrittskosten bei Buchungen mittels Gutscheincode

Eine Stornierung von bereits durch Travel Partner bestätigten Buchungen ist bei Einlösung von Gutscheincodes nicht möglich. Ein Kostenersatz bei no show ist ausgeschlossen.

7.3 

Stornogebühren/Rücktrittskosten bei Buchung einer Reise mit einer Eintritts-, Zutritts-, oder Ermächtigungskarte (Konzerttickets, Musicalkarten etc.)

Die mit einer Reise verbundenen Kosten für Eintritts-, Zutritts-, oder Ermächtigungskarten hat der Kunde bei Stornierung sowie no show jedenfalls selbst zu bezahlen.

7.4 

Die Kosten für eine abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung sind bei einer Stornierung zur Gänze zu bezahlen.

8) Rücktritt des Reiseveranstalters vor Antritt der Reise:

8.1

Travel Partner wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn bei ausgeschriebenen Gruppenreisen, Sonderflügen (Charter) oder Busreisen eine vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Reisende werden so früh wie möglich davon informiert; spätestens jedoch

− bis 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als 6 Tagen bzw.
− bis zum 7. Tag vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen 2 bis 6 Tagen und
− bis 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als 2 Tage dauern.

8.2

Travel Partner wird von der Vertragserfüllung weiters befreit, wenn sie aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.

8.3

Der Rücktritt wird unverzüglich nach Bekanntwerden der unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umstände erklärt, spätestens jedoch vor Beginn der Pauschalreise. Dem Reisenden wird sodann binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung der Reisepreis erstattet. Der Reisende hat die Möglichkeit, an einer gleichwertigen Reise teilzunehmen, sofern Travel Partner zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.

9) Richtigkeit der Angaben:

9.1

Der Reisende verpflichtet sich, alle Angaben korrekt zu tätigen; insbesondere das Alter der Kinder. Bei falschen Angaben kann es zu einer Nachverrechnung von Reiseleistungen kommen und ist eine Aufwandsentschädigung gemäß Pkt. 5.1 zu entrichten.

9.2

Eventuell vorhandene bzw. bereits im Angebot angegebene Personenbeschränkungen der Unterkünfte sind zu beachten. Die maximale Personenanzahl darf auch mit Kleinkindern (Babys) nicht überschritten werden. Jeder Teilnehmer (auch Babys und Kleinkinder) ist namentlich anzuführen.

9.3

Kinder- und Zusatzbetten können den Wohnkomfort beeinträchtigen. Nur die vorab bereits gewünschte Anzahl an Kinder- und Zusatzbetten kann bereitgestellt werden. Kinderbetten sind Gitterbetten, Zusatzbetten sind Klappbetten, Couch, Schlafsessel, etc.

10) Zimmergröße:

Die in der Ausschreibung angegebene Quadratmeteranzahl beinhaltet alle Wohnflächen, inkl. Bad und Flur. Es handelt sich hierbei um Ca.-Angaben.

11) Haustiere:

Das Mitbringen von Haustieren (Hund und Katze etc.) ist grundsätzlich nicht gestattet. Haustiere sind vor Vertragsabschluss bei Travel Partner anzumelden, insoweit in der Objektbeschreibung des Unterkunftsgebers Haustiere erlaubt sind. Die eventuell anfallenden Mehrgebühren sind vor Ort zu entrichten. Hunde und andere Haustiere dürfen aus hygienischen Gründen in diverse Räumlichkeiten der Unterkunft (z.B. Restaurants- und Wellnessbereich, etc.) nicht mitgeführt werden.

12) Kaution:

12.1

Gegebenenfalls kann bei Übernahme von Appartements/Objekten vom Repräsentanten (Schlüsselhalter) eine Kaution eingehoben werden, die zur Verrechnung der Nebenkosten etc. vorgesehen ist.

12.2.

Der Reisende übernimmt die Verpflichtung, das Mietobjekt und das darin vorhandene Inventar schonend und sorgfältig zu behandeln. Der Reisende ist weiters verpflichtet, etwaig verursachte Schäden sofort dem Repräsentanten zu melden und vor Ort zu begleichen. Der Reisende haftet für begleitende Personen, auch für Minderjährige.

12.3.

Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts bei gleichzeitigem Abzug der Nebenkosten bei Abreise zurückerstattet. Abhängig vom Mietobjekt muss die Kaution in bar oder per Kreditkarte hinterlegt werden.

13) Höhere Gewalt:

13.1.

"Höhere Gewalt" ist ein außergewöhnliches, von außen einwirkendes Ereignis, das nicht in einer gewissen Regelmäßigkeit vorkommt bzw. zu erwarten ist und selbst durch äußerste zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch in seinen Folgen unschädlich gemacht werden kann. Unabwendbar ist aber auch jedes nicht außergewöhnliche Ereignis, das trotz aller erdenklicher Sachkunde und Vorsicht nicht abgewendet werden kann. So stellen insbesondere Naturkatastrophen jeder Art (Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Lawinen, Schneechaos, Brände usw.), Kriegsereignisse (Unruhen, Geiselnahmen, Bürgerkrieg, Terrorismus usw.), Streiks, Krankheiten (Epidemien sowie Pandemien), Grenzschließungen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder Rationierung, Unterbrechung des Währungshandels sowie Aussperrungen ein Ereignis der höheren Gewalt dar.

13.2

Sofern die Durchführung der (Pauschal)Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort wegen unvermeidbarer (unabwendbarer) und außergewöhnlicher Umstände im Sinne dieses Punktes
- am Bestimmungsort oder
- in dessen unmittelbarer Nähe
unmittelbar vor Reiseantritt erheblich beeinträchtigt wird, hat der Reisende die Möglichkeit ohne Stornogebühren zurückzutreten. In diesem Fall ist der bereits bezahlte Reisepreis zurück zu erstatten. Ein Anspruch auf zusätzliche Entschädigung besteht nicht.

13.3

Tritt ein Ereignis der höheren Gewalt am Bestimmungsort während der Reise auf, sind bereits konsumierte Leistungen vom Reisenden zu bezahlen. Für Mehrkosten, die vor Ort entstehen, wie beispielsweise durch eine spätere Abreise, haftet Travel Partner nicht. Solche Mehrkosten hat der Reisende direkt vor Ort zu bezahlen.

13.4

Ist die Rückbeförderung ein Teil der Pauschalreise und ist diese aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, so hat Travel Partner die Kosten für die notwendige Unterbringung des Reisenden für einen Zeitraum von höchstens drei Nächten zu tragen. Diese Beschränkung gilt nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitperson, für Schwangere und unbegleitete Minderjährige sowie für Personen, die besondere medizinische Betreuung benötigen, sofern Travel Partner zumindest 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise über die besonderen Bedürfnisse in Kenntnis gesetzt wurde.

13.5

Zwingt höhere Gewalt Travel Partner zum Storno, kann dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung auf eine andere Destination angeboten werden. Bei Nichtannahme der Ersatzdestination werden die Kosten zurückerstattet.

14) Weitere Bedingungen:

Weitere Bedingungen können in den Detailangaben des Angebots und in den einzelnen Ausschreibungen vorhanden sein und sind beachtlich. Änderungen bleiben vorbehalten.

15) Salvatorische Klausel:

Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt. Die anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben davon unberührt. Die unzulässige oder ungültige Bestimmung ist durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht. Sinngemäß gilt dies auch für die Schließung von Lücken, wobei zu beachten ist, welche Regelung die Parteien getroffen hätten, wenn sie in Kenntnis der Ungültigkeit und Unvollständigkeit der Bestimmung gewesen wären.

16) Offensichtliche Druck- und Rechenfehler:

16.1

Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Travel Partner sowohl zur Anpassung als auch zur Stornierung des Reisevertrages.

16.2

Die vorstehenden Bestimmungen haben insoweit Gültigkeit, als nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

17) Alternative Streitbeilegungsverfahren:

17.1

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

17.2

Sie können auch den Internet Ombudsmann unter www.ombudsmann.at oder den Verein „Schlichtung für Verbrauchergeschäfte" unter www.verbraucherschlichtung.at kontaktieren. 

18) Reiseversicherungen:

Travel Partner empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung. Travel Partner bietet den Reisenden verschiedene Reiseversicherungspakete an. Bitte beachten Sie hierzu die Angebote in den Leistungsbeschreibungen.

19) Gerichtsstand/anzuwendendes Recht:

19.1

Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für Ellmau in Tirol sachlich zuständige Gericht, sofern dies nicht den gesetzlich normierten Verbrauchergerichtsständen widerspricht.

19.2

Als materielles Recht gilt vorbehaltlich zwingender internationaler privatrechtlicher Vorschriften ausschließlich österreichisches Recht. Zwingendes (Verbraucher-)Recht des Staates, in dem der Reisende (Verbraucher) seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz hat, bleibt von dieser Rechtswahl unberührt.

20) Reisebüro-Sicherungs-Verordnung gültig nur für Pauschalreisen (Kundengeld-Absicherung gem. EU-Richtlinie für Pauschalreisen):

20.1

Entsprechend der Pauschalreiseverordnung (PRV) ist Travel Partner im Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis (GISA) des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort unter der GISA-Zahl 22150066 eingetragen. Nähere Details und Informationen zur Reiseausübungsberechtigung finden Sie unter http://gisa.gv.at/abfrage.

20.2

Die Absicherung erfolgt mittels Bankgarantie bei der Sparkasse Kufstein.

Als Abwickler fungiert die EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Tel.: +43 (0)1 3172500, Fax:+43 (0) 1 3199367, rsv@europäische.at.

20.3

Dem Abwickler sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen nach Eintritt der in § 1 Abs. 3 der PRV genannten Ereignisse anzumelden.

Verantwortlich für den Inhalt:
Travel Partner GmbH
Austraße 2a
A-6352 EllmauTirol/Österreich
Tel: +43 50 3636 1
Fax: +43 50 3636 2
E-Mail: service@travel-partner.com
Registriert unter FN 450821 y beim Landesgericht Innsbruck
UID-Nr.: ATU 70816469
Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich


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